Berufsfachschule der Fachrichtung Haushaltsführung und ambulante Betreuung (HAB)
Für neu einsetzende Klassen ab dem Schuljahr 2023/24
Mittlerer Bildungsabschluss und Berufsqualifikation inklusive!
1 Allgemeines
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach hauswirtschaftlicher Versorgung und ambulanter Betreuung im Bereich der Senioren-, Behinderten- bzw. Jugendbetreuung orientiert sich diese Ausbildung an den derzeitigen Bedürfnissen am Arbeitsmarkt und ist stark praxisbezogen. Die Schüler*innen werden in einem 3-jährigen Ausbildungsgang (2 Vollzeitschuljahre mit integrierten Praktika und 1 Jahr fachpraktische Ausbildung) ausgebildet und erhalten die Berufsqualifikation:
„Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung – Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung“
bzw.
„Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung – Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung“.
Die Fachkraft erwirbt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Bereich. Die Unterrichtsfächer orientieren sich an den Schwerpunkten Hauswirtschaft, Pflege und soziale Betreuung.
2 Unterrichtsfächer und Berechtigungen
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
Mathematik
Fremdsprache
Wirtschafts- und Sozialkunde
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Berufsbezogener Lernbereich
Berufliche Kompetenz I
Berufliche Kompetenz II
Fachpraktikum bzw. berufspraktische Ausbildung (in der Fachstufe III)
Unterstützender Lernbereich
Individuelle Förderung, Lernbegleitung und/oder Begleitung der berufspraktischen Ausbildung
Die Fachstufen I und II umfassen jeweils 37 Wochenstunden Unterricht.
Die jeweils abzuleistenden Praktika sind versetzungsrelevant!
Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 erfolgt nach den beiden ersten Schuljahren in jeweils drei Zeitstunden in den schriftlichen Prüfungsfächern
- Deutsch
- Berufliche Kompetenz I und
- Berufliche Kompetenz II.
Die Abschlussprüfung/Teil 2 erfolgt nach dem dritten Schuljahr in Form einer mündlichen Prüfung (Kolloqium).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach der 3-jährigen Ausbildungsdauer der Erwerb der Berechtigung des mittleren Bildungsabschlusses erfolgen.
Der erfolgreiche Abschluss der Schulform befähigt zur qualifizierten Mitarbeit in Institutionen, wie z. B.
- Ambulante Pflegedienste,
- Einrichtungen der Seniorenbetreuung,
- Einrichtungen der Behindertenbetreuung
Eine Weiterqualifizierung im Bereich Pflege wird von vielen Absolvent*innen wahrgenommen und von den Praktikumsbetrieben unterstützt.
3 Zugangsvoraussetzungen
Für den Eintritt in die Fachstufe I
- der Hauptschulabschluss oder eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Ausbildung und
- der aktuelle Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf und
- die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate).
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse.
Einzureichen sind:
- Kopie des Halbjahreszeugnisses (plus Vorlage des Originals im Sekretariat),
- Lebenslauf,
- Nachweis über bereits abgeleistete Praktika in den Bereichen Hauswirtschaft/Pflege.
Je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten werden Zuschüsse zu Fahrtkosten und Lernmitteln gezahlt; u. U. wird auch BAföG gewährt.
4 Unterlagen zum Download
Den Vertrag zum Abschluss eines Betriebspraktikums sowie die Unterlagen zur Beurteilung des Praktikums können Sie hier herunterladen:
Beurteilungsbogen Fachpraktikum Pflege
Beurteilungsbogen Fachpraktikum Soz.Betreuung
Beurteilungsbogen Fachpraktikum Hauswirtschaft
Praktikumsvertrag HAB GTB