Berufsfachschule der Fachrichtung Haushaltsführung und ambulante Betreuung (HAB)

Für neu einsetzende Klassen ab dem Schuljahr 2023/24

Mittlerer Bildungsabschluss und Berufsqualifikation inklusive!

1 Allgemeines

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach hauswirtschaftlicher Versorgung und ambulanter Betreuung im Bereich der Senioren-, Behinderten- bzw. Jugendbetreuung orientiert sich diese Ausbildung an den derzeitigen Bedürfnissen am Arbeitsmarkt und ist stark praxisbezogen. Die Schüler*innen werden in einem 3-jährigen Ausbildungsgang (2 Vollzeitschuljahre mit integrierten Praktika und 1 Jahr fachpraktische Ausbildung) ausgebildet und erhalten die Berufsqualifikation:

„Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung – Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung“

bzw.

„Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung – Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung“.

Die Fachkraft erwirbt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Bereich. Die Unterrichtsfächer orientieren sich an den Schwerpunkten Hauswirtschaft, Pflege und soziale Betreuung.

2 Unterrichtsfächer und Berechtigungen

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Mathematik

Fremdsprache

Wirtschafts- und Sozialkunde

Religionslehre

Sport/Gesundheitsförderung

Berufsbezogener Lernbereich

Berufliche Kompetenz I

Berufliche Kompetenz II

Fachpraktikum bzw. berufspraktische Ausbildung (in der Fachstufe III)

Unterstützender Lernbereich

Individuelle Förderung, Lernbegleitung und/oder Begleitung der berufspraktischen Ausbildung

Die Fachstufen I und II umfassen jeweils 37 Wochenstunden Unterricht.

Die jeweils abzuleistenden Praktika sind versetzungsrelevant!

Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 erfolgt nach den beiden ersten Schuljahren in jeweils drei Zeitstunden in den schriftlichen Prüfungsfächern

  • Deutsch
  • Berufliche Kompetenz I und
  • Berufliche Kompetenz II.

Die Abschlussprüfung/Teil 2 erfolgt nach dem dritten Schuljahr in Form einer mündlichen Prüfung (Kolloqium).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach der 3-jährigen Ausbildungsdauer der Erwerb der Berechtigung des mittleren Bildungsabschlusses erfolgen.

Der erfolgreiche Abschluss der Schulform befähigt zur qualifizierten Mitarbeit in Institutionen, wie z. B.

  • Ambulante Pflegedienste,
  • Einrichtungen der Seniorenbetreuung,
  • Einrichtungen der Behindertenbetreuung

Eine Weiterqualifizierung im Bereich Pflege wird von vielen Absolvent*innen wahrgenommen und von den Praktikumsbetrieben unterstützt.

3 Zugangsvoraussetzungen

Für den Eintritt in die Fachstufe I

  • der Hauptschulabschluss oder eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Ausbildung und
  • der aktuelle Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf und
  • die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate).

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse.

Einzureichen sind:

  • Kopie des Halbjahreszeugnisses (plus Vorlage des Originals im Sekretariat),
  • Lebenslauf,
  • Nachweis über bereits abgeleistete Praktika in den Bereichen Hauswirtschaft/Pflege.

Je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten werden Zuschüsse zu Fahrtkosten und Lernmitteln gezahlt; u. U. wird auch BAföG gewährt.

4 Unterlagen zum Download

Den Vertrag zum Abschluss eines Betriebspraktikums sowie die Unterlagen zur Beurteilung des Praktikums können Sie hier herunterladen:

Beurteilungsbogen Fachpraktikum Pflege
Beurteilungsbogen Fachpraktikum Soz.Betreuung
Beurteilungsbogen Fachpraktikum Hauswirtschaft
Praktikumsvertrag HAB GTB