BFS für Haushaltsführung und ambulante Betreuung

1 Allgemeines

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach hauswirtschaftlicher Versorgung und ambulanter Betreuung im Bereich der Senioren-, Behinderten- bzw. Jugendbetreuung orientiert diese Ausbildung sich an den derzeitigen Bedürfnissen am Arbeitsmarkt und ist stark praxisbezogen. Die Schüler/innen werden in einem 2 ½ jährigen Ausbildungsgang (2 Jahre schulische Ausbildung und ½ Jahr Berufspraktikum) zum Staatlich geprüften Assistent/zur Staatlich geprüften Assistentin für Ernährung und Versorgung – Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung ausgebildet.

Die Fachkraft erwirbt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Bereich. Die Unterrichtsfächer orientieren sich an den Schwerpunkten Hauswirtschaft, Pflege und Soziale Betreuung.

2 Unterrichtsfächer und Berechtigungen

Allgemeiner Lernbereich:
Deutsch/Medienerziehung, Religion, Sozialkunde, Mathematik, Fremdsprache

Fachtheoretischer Lernbereich:
Berufs- und Rechtskunde, Hauswirtschaftslehre, Pflegerische Fachkunde, Soziale Betreuung

Fachpraktischer Lernbereich:
Hauswirtschaft, Pflegerische Praxis, Bewegungserziehung
1 Praktikum in der Unterstufe, 3 Praktika in Betrieben in der Oberstufe

Wahlbereich:
Gestaltung und Beschäftigung

Gesamtsumme der Wochenstunden:
Unterstufe 36, Oberstufe 34

Das 1. Ausbildungsjahr erfolgt im Berufsbildungszentrum mit einem in einem Betrieb abzuleistenden Praktikum (4 Wochen). Im 2. Ausbildungsjahr findet theoretischer Unterricht in Kombination mit drei Praktika (je 4 Wochen) in entsprechenden Einrichtungen statt.

Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch/Medienerziehung, Hauswirtschaftslehre, Pflegerische Fachkunde und Soziale Betreuung statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mittlere Bildungsabschluss zuerkannt werden.
Die Berufsausbildung wird mit einem „qualifizierten Abschlussgespräch“, das nach dem sechsmonatigen Berufspraktikum stattfindet, beendet.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist der Staatlich geprüfte Assistent/die Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung – Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung befähigt zur qualifizierten Mitarbeit in Institutionen, wie z.B.
– Ambulante Pflegedienste,
– Einrichtungen der Seniorenbetreuung,
– Einrichtungen der Behindertenbetreuung
Eine Weiterqualifizierung im Bereich Pflege wird von vielen Absolventen/Absolventinnen wahrgenommen und von den Praktikumsbetrieben unterstützt.

3 Aufnahmebedingungen

Eingangsvoraussetzung für den Besuch der Berufsfachschule ist der Hauptschulabschluss.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. (Vorläufige Anmeldungen sind auch früher möglich.) Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
Einzureichen sind:
– Kopie des Halbjahreszeugnisses (plus Vorlage des Originals im Sekretariat),
– Lebenslauf,
– evtl. Nachweis über bereits abgeleistete Praktika in den Bereichen Hauswirtschaft/Pflege.

Je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten werden Zuschüsse zu Fahrtkosten und Lernmitteln gezahlt; u. U. wird auch BAföG gewährt.

Eine Aufnahme in die Klassenstufe 12 der HAB ist möglich, sofern eine Versetzung in die Fachstufe II der Fachrichtung Gesundheit und Soziales der Berufsfachschule erreicht wird.

4 Unterlagen zum Download

Den Vertrag zum Abschluss eines Betriebspraktikums sowie die Unterlagen zur Beurteilung des Praktikums können Sie hier herunterladen.

5 Förderungen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Am BBZ St. Ingbert ist es nun auch möglich in nur anderthalb eine
Umschulungs-/Weiterbildungsmaßnahme zum staatlich geprüften Assistenten für Ernährung
und Versorgung mit dem Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung zu
absolvieren. Besonders erwähnenswert ist, dass Umschüler direkt in die Oberstufe
(Klassenstufe 12) einsteigen.
Aufnahmevoraussetzungen für den Einstieg in die Oberstufe der HAB sind ein mittlerer
Bildungsabschluss und eine mindestens dreimonatige praktische Erfahrung in diesem
Berufsfeld. Neben den genannten Zugangsvoraussetzungen benötigen Sie zur Aufnahme
einen Bildungsgutschein. Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für die Teilnahme
an einer beruflichen Weiterbildung übernommen. Über die Ausstellung eines
Bildungsgutscheines entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Bei Fragen
wenden Sie sich an Ihre zuständige Beraterin oder Ihren zuständigen Berater.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie zeitnah einen Termin bei Ihrem
Jobcenter. Stellt man dort fest, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen,
erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme sämtlicher
Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.
Mit dem Bildungsgutschein vereinbaren Sie anschließend ein Beratungsgespräch mit der
Schule.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an die zuständige Trägerstelle des
Ministeriums für Bildung und Kultur in Saarbrücken wenden (azav@bildung.saarland.de).