Berufsschule für Metallbauer/in

Berufsbild:

Aus dem ehemaligen Schmiede- und Schlosserhandwerk ist mit dem Beruf Metallbauer/in ein moderner, vielseitiger Handwerksberuf entstanden, der sich in vier Fachrichtungen gliedert:

In der Fachrichtung Konstruktionstechnik fertigen und montieren Metallbauer/innen Bauteile des Metall- und Stahlbaus wie Überdachungen, Fassadenelemente, Türen, Tore, Fensterrahmen und Schutzgitter.

Eingangsvoraussetzungen:

  • Kein bestimmter Schulabschluss notwendig
  • Gute mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse erwünscht

Ausbildungsorganisation:

Ausbildungsdauer: In der Regel dreieinhalb Jahre

Blockunterricht vom 1. bis. 3. Ausbildungsjahr (eine Woche Schule, zwei Wochen im Betrieb)

Blockpläne: hier klicken

Teilzeitunterricht im 4. Ausbildungsjahr

Möglichkeit der Zusatzausbildung „Betriebsassistent/-in im Handwerk“ für Abiturienten

Unterrichtsfächer:

Religion / Ethik; Deutsch; Wirtschafts- und  Sozialkunde; Sport

Lernfelder für die verschiedenen Schwerpunkte:

LF 1: Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen

LF 2: Fertigen von Bauelementen mit Maschinen

LF 3: Herstellen von einfachen Baugruppen

LF 4: Warten technischer Systeme

LF 5: Herstellen von Blechbauteilen

LF 6: Herstellen von Konstruktionen aus Profilen

LF 7: Herstellen von Umformteilen

LF 8: Demontieren und Montieren von Baugruppen in der Werkstatt

LF 9: Herstellen von Stahl- und Metallkonstruktionen

LF 10: Herstellen von Türen, Toren und Gittern

LF 11: Herstellen von Fenstern, Fassaden und Glasbauteilen

LF 12: Herstellen von Treppen und Geländern

LF 13: Instandhalten von Systemen des Metall- und Stahlbaus

Prüfungen:

Die Prüfungsordnung legt folgenden Prüfungsablauf fest:

  • Die Prüfungsordnung legt folgenden Prüfungsablauf fest:
  • Erster Teil der Gesellenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit
  • Zweiter Teil der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit

Ihre Berufsaussichten:

Metallbauer/in in Handwerksbetrieben mit der entsprechenden Spezialisierung der genannten Fachrichtungen

Ihre Berechtigungen:

  • Zuerkennung des Mittleren Bildungsabschlusses bei entsprechendem Notenprofil und Fremdsprachenkenntnissen
  • Weiterbildung zum Meister im Handwerk
  • Weiterbildung zum Techniker
  • Besuch der Fachoberschule bei vorhandenem Mittleren Bildungsabschluss

Ausführliche Informationen liegen für Sie bereit im Sekretariat der Schule.