Ausbildungsvorbereitung (AV)

1 Allgemeines

Die einjährige Ausbildung in der Ausbildungsvorbereitung bietet die Möglichkeit einer beruflichen Qualifizierung und hat das Ziel, die späteren Chancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Durch ein praktisches und handlungsorientiertes Lernen werden die Schülerinnen und Schüler auf eine spätere Berufsausbildung vorbereitet. Es erfolgt eine intensive Unterstützung durch qualifizierte Sozialpädagogen vor Ort.

2 Eingangsvoraussetzungen

In die Ausbildungsvorbereitung werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) keine berufliche Ausbildung beginnen und keinen Hauptschulabschluss erreicht haben.

3 Unterrichtsorganisation

Die Ausbildungsvorbereitung wird in einjähriger Vollzeitschulform durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung einer beruflichen Grundkompetenz, die u. a. in schuleigenen Werkstätten vermittelt wird. Eine weitere wichtige Säule ist die Lernbegleitung und individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Im zweiten Schulhalbjahr sind 3 Praktika von jeweils 2 Wochen abzuleisten.

4 Unterrichtsfächer

Berufsfeldübergreifender Bereich:

Religionslehre, Deutsch, Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde, Sport.

 

Berufsbezogener Bereich:

Berufliche Grundkompetenz, Fachpraktische Ausbildung

 

Unterstützender Bereich:

Lernbegleitung und individuelle Förderung

5 Praktika

Im Laufe der Ausbildungsvorbereitung durchlaufen die Schülerinnen und Schüler drei zweiwöchige Praktika.

Diese Praktika finden in Betrieben statt und ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern Erfahrungen im praktischen Bereich zu sammeln. Während dieser Zeit lernen sie zum einen ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten kennen und treffen zum anderen bereits frühzeitig auf mögliche Arbeitgeber. Sie bleiben in dieser Zeit Schüler der Schule.

6 Abschluss und Anschlüsse

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsvorbereitung erhalten die Schülerinnen und Schüler die mit dem Hauptschulabschluss verbunden Berechtigungen ohne zusätzliche Abschlussprüfung. Dieser berechtigt u. a. zum Besuch der Berufsfachschulen.

 

Durch den ordnungsgemäßen Schulbesuch wird die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.

 

Die Chancen auf eine Berufsausbildung werden erhöht.