Berufsschule für Friseur/in

Berufsbild:

Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin ist ein Dienstleistungsberuf aus dem Berufsfeld Körperpflege.
Er umfasst die Arbeitsbereiche Kundenberatung und Kundenbetreuung, Beurteilen, Reinigen und Pflegen des Haares und der Kopfhaut, Haarschneiden, Gestalten von Frisuren, Ausführen von Dauerwellen und farbverändernden Haarbehandlungen, pflegende und dekorative Kosmetik der Haut, Maniküre. Bei der Gestaltung von Frisuren sind ständig neue Modetendenzen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist, auch nach der Ausbildung, die ständige Anpassung an neue Modetendenzen und das Erlernen neuer Techniken erforderlich.

Eingangsvoraussetzungen:

  • Ausbildungsvertrag
  • Keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung, Hauptschulabschluss oder Mittlerer Bildungsabschluss sind vorteilhaft. Gute Kenntnisse in Mathematik und Deutsch sind erwünscht. Kontaktfähigkeit, gepflegtes Äußeres, gute Umgangsformen sowie kreatives Denken und manuelles Geschick sind erforderlich.

Ausbildungsorganisation:

Theoretische Ausbildung in der Berufsschule an 2 Wochentagen, praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsdauer 3 Jahre, Verkürzung auf 2 ½ Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für Umschüler und Umschülerinnen dauert die Ausbildung i. A. 2 Jahre.

Der Unterricht:

Der Unterricht umfasst 12 Wochenstunden,

mit den Unterrichtsfächern:

Religion / Ethik; Deutsch; Wirtschafts- und Sozialkunde; Sport

Lernfelder:

LF 1:  In Ausbildung und Beruf orientieren

LF 2:  Kunden empfangen und betreuen

LF 3:  Haare und Kopfhaut pflegen

LF 4:  Frisuren empfehlen

LF 5:  Haare schneiden

LF 6:  Frisuren erstellen

LF 7:  Haare dauerhaft umformen

LF 8:  Haare tönen

LF 9:  Haare färben und blondieren

LF 10:  Hände und Nägel pflegen und gestalten

LF 11:  Haut dekorativ gestalten

LF 12:  Betriebliche Prozesse mitgestalten

LF 13:  Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Mathematik und fachpraktische Unterweisung sind in verschiedene Lernfelder integriert.

Prüfungen:

Nach frühestens 18 Monaten findet der erste Teil der Gesellenprüfung in Theorie und Praxis statt, das Ergebnis fließt in die Endnote des Gesellenbriefs ein.
Die Ausbildung schließt mit dem zweiten Teil der Gesellenprüfung ab. Sie umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung. Eine mündliche Prüfung muss nur im Bedarfsfall abgelegt werden.
Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer abgenommen.

Ihre Berechtigungen:

  • Erfüllung der Berufsschulpflicht
  • Zuerkennung des  Hauptschulabschlusses, falls noch nicht erworben, unter bestimmten Voraussetzungen
  • Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen
  • Eintritt in die Klasse 12 der Fachoberschule unter bestimmten Voraussetzungen

Ihre Berufsaussichten:

  • Angestellte/r in einem Friseursalon oder bei einer Kosmetikfirma
  • Teilzeitarbeit ist sehr gut möglich
  • Weiterqualifizierung zum Meister
  • Leitende Funktion oder eigener Salon
  • Die abgeschlossene Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin ist Voraussetzung für den Beruf Maskenbildner/in.