Berufsschule für Friseur/in
Berufsbild:
Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin ist ein Dienstleistungsberuf aus dem Berufsfeld Körperpflege.
Er umfasst die Arbeitsbereiche Kundenberatung und Kundenbetreuung, Beurteilen, Reinigen und Pflegen des Haares und der Kopfhaut, Haarschneiden, Gestalten von Frisuren, Ausführen von Dauerwellen und farbverändernden Haarbehandlungen, pflegende und dekorative Kosmetik der Haut, Maniküre. Bei der Gestaltung von Frisuren sind ständig neue Modetendenzen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist, auch nach der Ausbildung, die ständige Anpassung an neue Modetendenzen und das Erlernen neuer Techniken erforderlich.
Eingangsvoraussetzungen:
- Ausbildungsvertrag
- Keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung, Hauptschulabschluss oder Mittlerer Bildungsabschluss sind vorteilhaft. Gute Kenntnisse in Mathematik und Deutsch sind erwünscht. Kontaktfähigkeit, gepflegtes Äußeres, gute Umgangsformen sowie kreatives Denken und manuelles Geschick sind erforderlich.
Ausbildungsorganisation:
Theoretische Ausbildung in der Berufsschule an 2 Wochentagen, praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsdauer 3 Jahre, Verkürzung auf 2 ½ Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für Umschüler und Umschülerinnen dauert die Ausbildung i. A. 2 Jahre.
Der Unterricht:
Der Unterricht umfasst 12 Wochenstunden,
mit den Unterrichtsfächern:
Religion / Ethik; Deutsch; Wirtschafts- und Sozialkunde; Sport
Lernfelder:
LF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
LF 2: Kunden empfangen und betreuen
LF 3: Haare und Kopfhaut pflegen
LF 4: Frisuren empfehlen
LF 5: Haare schneiden
LF 6: Frisuren erstellen
LF 7: Haare dauerhaft umformen
LF 8: Haare tönen
LF 9: Haare färben und blondieren
LF 10: Hände und Nägel pflegen und gestalten
LF 11: Haut dekorativ gestalten
LF 12: Betriebliche Prozesse mitgestalten
LF 13: Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen
Mathematik und fachpraktische Unterweisung sind in verschiedene Lernfelder integriert.
Prüfungen:
Nach frühestens 18 Monaten findet der erste Teil der Gesellenprüfung in Theorie und Praxis statt, das Ergebnis fließt in die Endnote des Gesellenbriefs ein.
Die Ausbildung schließt mit dem zweiten Teil der Gesellenprüfung ab. Sie umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung. Eine mündliche Prüfung muss nur im Bedarfsfall abgelegt werden.
Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer abgenommen.
Ihre Berechtigungen:
- Erfüllung der Berufsschulpflicht
- Zuerkennung des Hauptschulabschlusses, falls noch nicht erworben, unter bestimmten Voraussetzungen
- Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen
- Eintritt in die Klasse 12 der Fachoberschule unter bestimmten Voraussetzungen
Ihre Berufsaussichten:
- Angestellte/r in einem Friseursalon oder bei einer Kosmetikfirma
- Teilzeitarbeit ist sehr gut möglich
- Weiterqualifizierung zum Meister
- Leitende Funktion oder eigener Salon
- Die abgeschlossene Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin ist Voraussetzung für den Beruf Maskenbildner/in.