– Auch Geimpfte und Genesene sind ab dem 02.12.2021 verpflichtet, an den zweimal wöchentlich stattfindenden Corona-Testungen teilzunehmen.
– Die Dauerbescheinigungen für volljährige Schülerinnen und Schüler sind ab 02.12.2021 nicht mehr gültig und dürfen auch nicht mehr eingesetzt werden.
– Die aktuellen Dauerbescheinigungen für minderjährige Schülerinnen und Schüler verlieren zum 22.12.2021 ihre Gültigkeit.
– Neue Bescheinigungen erhalten minderjährige Schülerinnen und Schüler erst nach den Weihnachtsferien.