Die folgenden Neuregelungen gelten ab 2. Dezember 2021
- Auch Geimpfte und Genesene sind ab dem 02.12.2021 verpflichtet, an den zweimal wöchentlich stattfindenden Corona-Testungen teilzunehmen. - Die Dauerbescheinigungen für volljährige Schülerinnen und Schüler sind ab 02.12.2021 nicht mehr gültig und dürfen auch nicht mehr eingesetzt werden. - Die aktuellen Dauerbescheinigungen für minderjährige Schülerinnen und Schüler verlieren zum 22.12.2021 ihre Gültigkeit. - Neue Bescheinigungen erhalten [...]